Impfungen von Frettchen

Staupe
Das Frettchen ist sehr anfällig für Staupe. Die Ansteckung mit dem Staupevirus erfolgt über Mund- und Nasenschleimhäute durch Sekrete und Exkrete kranker Tiere oder auch klinisch gesunder Virusausscheider. Eine Übertragung durch Hände, Kleider oder Gegenstände ist ebenfalls möglich, so dass auch in der Wohnung gehaltene Frettchen nicht vor einer Ansteckung geschützt sind.

Zunehmende Impfmüdigkeit und Importe ungeimpfter Hunde aus dem Ausland führen in letzter Zeit zu einem Anstieg der Staupeerkrankungen bei Hunden, so dass es auch vermehrt zu Infektionen bei Frettchen kommt.

Die Symptome der Staupe sind vielfältig, da es unterschiedliche Verlaufsformen gibt. Häufig ist das Frettchen schwach, frisst kaum oder gar nicht mehr und hat hohes Fieber. Nasen- und Augenausfluss, Durchfall und Erbrechen, Atembeschwerden durch Lungenentzündung sowie Krämpfe können auftreten. Todesfälle sind vor allem bei Jungtieren keine Seltenheit.

Den sichersten Schutz vor einer Ansteckung bietet eine Schutzimpfung mit einem speziellen für Frettchen zugelassenen Staupe-Impfstoff. Eine Impfung sollte jährlich durchgeführt werden. Die erste Impfung gegen Staupe erfolgt mit 10 Wochen. Bei jüngeren Tieren sollte die Impfung nach 4 Wochen wiederholt werden, um einen ausreichenden Impfschutz zu erhalten.

Tollwut
Das Tollwut-Virus wird über den Speichel von Tier zu Tier, in der Regel durch eine Bissverletzung übertragen. Es ruft eine meist tödlich verlaufende Entzündung des Nervensystems hervor. Nicht geimpfte Tollwut-verdächtige Tiere müssen getötet werden.

Nach der neuen EU–Rechtsprechung müssen Frettchen, die mit ins Ausland verreisen, den neuen EU-Heimtierausweis bekommen, gegen Tollwut geimpft sein und per Mikrochip gekennzeichnet sein. Zudem ist die Tollwut-Impfung bei Frettchen mit jagdlichem Einsatz sinnvoll.

Eine Grundimmunisierung gegen Tollwut sollte im Alter von 12 Wochen erfolgen und nach 4 Wochen wiederholt werden. Darauf ist eine Wiederholungsimpfung nach 1 Jahr erforderlich, bei entsprechender Zulassung des Impfstoffes und abgeschlossener Grundimmunisierung nur noch im Abstand von 3 Jahren.